Wo muss eine Gewerbeanzeige erfolgen?


Allgemein gilt:
Eine Anzeige ist nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) bei der Gemeinde am Sitz des Betriebes einzureichen.
Die Anzeige kann über diese Online-Anwendung, per Post, Fax oder persönlich erfolgen.

Im konkreten Fall wenden Sie sich an das Gewerbeamt der Stadt Böblingen, unter der folgenden Adresse:

Stadtverwaltung Böblingen
Bürger- und Ordnungsamt, Gewerbeamt
Marktplatz 16
71032 Böblingen

Ihr Ansprechpartner:

Frau Ruoß
Telefon: 07031/669-604
E-Mail: ruoss@boeblingen.de

Frau Preiss
Telefon: 07031/669-602
E-Mail: preiss@boeblingen.de

Fax: 07031/669-719