Wo muss eine Gewerbeanzeige erfolgen?
Allgemein
gilt:
Eine Anzeige ist nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) bei
der Gemeinde am Sitz des Betriebes einzureichen.
Die Anzeige kann
über diese Online-Anwendung, per Post, Fax oder persönlich
erfolgen.
Im konkreten Fall wenden Sie sich an das Gewerbeamt
der Stadt Böblingen, unter der folgenden Adresse:
Stadtverwaltung Böblingen
Bürger- und Ordnungsamt, Gewerbeamt
Marktplatz 16
71032 Böblingen
Ihr Ansprechpartner:
Frau Ruoß
Telefon: 07031/669-604
E-Mail: ruoss@boeblingen.de
Frau Preiss
Telefon: 07031/669-602
E-Mail: preiss@boeblingen.de
Fax: 07031/669-719